Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule 4LuckyPaws/Ernährungsberatung

§ 1 Geltung und Vertragsinhalt

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Vertragsbestandteil sämtlicher Verträge zwischen der Hundeschule 4LuckyPaws – nachfolgend auch „Hundeschule“ – und Kunden, die Dienstleistungen der Hundeschule (Einzel- und Gruppentraining, Man-Trailing, mobiles Coaching und vor Ort beim Kunden, Kaufberatung Hund etc. – nachfolgend auch „Hundeausbildung“ oder „Ausbildung“ –, Dienstleistungen im Rahmen der Ernährungsberatung – nachfolgend „Ernährungsberatung“ – in Anspruch nehmen, oder an Seminaren, Workshops oder Spaziergängen/Slow-Motion-Walks (nachfolgend auch „Veranstaltungen“) etc. teilnehmen, die von der Hundeschule organisiert und realisiert werden.

1.2 Der Kunde erhält im Rahmen der Hundeausbildung, Ernährungsberatung und bei Veranstaltungen lösungsorientierte Handlungsvorschläge, Informationen und Anleitungen. Die Hundeschule schuldet lediglich Beratungsdienstleistungen i.S.V. §§ 611 ff. BGB; die Hundeschule schuldet insbesondere keinen Ausbildungs-, Beratungs- oder Lernerfolg.

1.3 Die Themen und Inhalte von Veranstaltungen richten sich jeweils nach den Vorankündigungen und Angeboten der Hundeschule.

§ 2 Preise

2.1 Die Preise für die Leistungen und Angebote der Hundeschule richten sich nach der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste, die die Hundeschule auf Ihrer Internetpräsenz https://4luckypaws.de/ veröffentlicht. Davon abweichend können die Preise für Leistungen der Hundeschule auch individuell, insbesondere nach Leistungsgegenstand, Art und Inhalten und -formen der Hundeausbildung oder Ernährungsberatung vereinbart werden.

2.2 Die Teilnahmegebühren für Veranstaltungen richten sich nach den Angeboten bzw. Ankündigungen.

2.3 Sämtliche Preisangaben und Teilnahmegebühren verstehen sich inklusive Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe.

§ 3 Teilnahme eines Hundes an der Ausbildung und an Veranstaltungen, Zusammensetzung der Ausbildungsgruppen, Ort und Zeit der Ausbildung, Begleitpersonen, Verkehrssicherheit, Übertragbarkeit

3.1 Ein Hund darf an der Ausbildung nur dann teilnehmen, wenn der Kunde mit dem Anmeldeformular in Textform erklärt hat, dass

a) der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen ausreichenden Impfschutz gegen die im Anmeldeformular des Kunden jeweils konkret bezeichneten Erkrankungen verfügt. Die Hundeschule ist berechtigt, die Vorlage eines Impfpasses oder anderen Impfnachweises zu verlangen,

b) der Hund – soweit rechtlich vorgeschrieben – ordnungsbehördlich gemeldet ist bzw. der Kunde – soweit rechtlich vorgeschrieben – über eine Erlaubnis zur Haltung seines Hundes verfügt,

c) für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist und besteht,

d) der Hund nicht unter chronischen Erkrankungen leidet oder Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit zeigt bzw. der Kunde erklärt, unter welchen chronischen Erkrankungen der Hund leidet und/oder welche Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit zeigt und

e) keine ordnungsbehördlichen Verfügungen (z.B. Leinen- und Maulkorbzwang, Gefährlichkeitsfeststellung) gegenüber dem Hund ergangen sind bzw. der Kunde im Anmeldeformular solche angegeben hat.

Der Kunde hat der Hundeschule unverzüglich in Textform mitzuteilen, wenn nach der Anmeldung des Hundes Änderungen bezüglich der zu a) bis e) genannten Sachverhalte eintreten.

3.2 Während der Ausbildung und der Veranstaltung ist der Kunde verpflichtet, den Anweisungen des/der für die Hundeschule tätigen Ausbilders zu folgen und an einem störungsfreien Ablauf der Ausbildung mitzuwirken.

3.3 Die Hunde sind während der Ausbildung und Veranstaltungen generell an der Leine zu führen, es sei denn, die Hundeschule weist den Kunden ausdrücklich an, seinen Hund abzuleinen. Das Ableinen geschieht auf alleinige Verantwortung des Kunden. Die Verwendung von Stachelhalsbändern sowie sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel ist untersagt. Der Kunde ist für die Funktionsfähigkeit, Geeignetheit und Verkehrssicherheit (z.B. im Bereich Man-Trailing Warnwesten, Signallicht am Hundegeschirr etc.) der Ausrüstung verantwortlich.

3.4 Soweit der Ablauf der Ausbildung und von Veranstaltungen aufgrund der Läufigkeit einer Hündin beeinträchtigt wird, behält sich die Hundeschule vor, die Hündin zeitweise von der Ausbildung, soweit diese in Gruppen stattfindet, oder von Veranstaltungen auszuschließen. Versäumte Ausbildungen und Veranstaltungen werden nach Abstimmung mit dem Kunden und unter Berücksichtigung der Kapazitäten der Hundeschule und des aktuellen Leistungsangebots nachgeholt.

3.5 Die Zuordnung eines Kunden/Hundes zu einer Ausbildungsgruppe erfolgt durch die Hundeschule.

3.6 Die Hundeschule ist jederzeit berechtigt, bei Unverträglichkeit von Hunden untereinander Kunden einer anderen Ausbildungsgruppe zuzuordnen. Die Hundeschule ist des Weiteren berechtigt, die Ausbildung nach eigenem Ermessen abzubrechen oder Kunden zeitweise oder dauerhaft aus einer Ausbildungsgruppe oder von einer Veranstaltung auszuschließen, wenn

a) es zu anhaltenden aggressiven Auseinandersetzungen oder Unverträglichkeiten zwischen teilnehmenden Hunden kommt oder

b) Kunden Anweisungen der Hundeschule nicht befolgen oder

c) Kunden trotz einer Abmahnung durch die Hundeschule tierschutzwidrige Hilfsmittel nutzen oder gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen oder

d) von Kunden oder von Hunden Gefahren oder Störungen der Ausbildung oder einer Veranstaltung ausgehen und der Kunde die Gefahr oder die Störung trotz Aufforderung der Hundeschule nicht unverzüglich unterlässt bzw. unterbindet.

3.7 In den Fällen des Ausschlusses gemäß Absatz 6 a) erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Vergütung für die abgebrochene oder ausfallende Ausbildung, es sei denn, die abgebrochene oder ausfallende Ausbildung wird wiederholt oder der Kunde wird einer anderen Ausbildungsgruppe zugewiesen. In den übrigen Fällen des Ausschlusses, Absatz 3.6 b) – d), erfolgt keine Rückerstattung der Vergütung für die abgebrochene oder ausfallende Ausbildung bzw. die abgebrochene oder entfallende Veranstaltung.

3.8 Ort und Zeit der Ausbildung werden unter Berücksichtigung des Ausbildungsziels und -gegenstands von der Hundeschule bestimmt.

3.9 Begleitpersonen, insbesondere Kinder dürfen nur in Abstimmung mit der Hundeschule an der Ausbildung oder an Veranstaltungen teilnehmen.

3.10 Der Anspruch auf Inanspruchnahme von Ausbildungsleistungen ist nicht auf Dritte übertragbar. Familienmitglieder des Kunden etc. können den Hund des Kunden in Abstimmung mit der Hundeschule während der Ausbildung führen.

§ 4 Ernährungsberatung

4.1 Die Hundeschule entwickelt auf der Grundlage aktueller ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, den Informationen des Kunden und einer umfassenden Anamnese individuelle Ernährungskonzepte bzw. Ernährungspläne und -empfehlungen für Hunde. Ernährungsberatung stellt keine medizinische Behandlung dar und vermag eine solche nicht zu ersetzen. Dem Kunden wird grundsätzlich, insbesondere aber im Fall von Unverträglichkeiten, Allergien etc. seines Hundes empfohlen, das Ernährungskonzept der Hundeschule mit einem Tierarzt abzustimmen.

4.2 Nährwertberechnungen basieren auf Durchschnittswerten der jeweiligen Futterstoffe. Futterstoffe unterliegen aufgrund verschiedener Faktoren spezifischen Schwankungen, die im Rahmen der Konzeption von Ernährungsplänen und -empfehlungen nicht berücksichtigt werden können.

§ 5 Kündigung des Vertrages  durch die Hundeschule

Die Hundeschule ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

a) ein Kunde die vereinbarte Vergütung nicht bei Fälligkeit zahlt,

b) ein Kunde sich vertragswidrig verhält, insbesondere die Regelungen gemäß 3 verletzt oder der Zuordnung zu einer anderen Ausbildungs-Gruppe widerspricht oder

c) ein Kunde oder ein Hund eines Kunden den/die für die Hundeschule tätigen Ausbilder, andere Kunden oder Personen oder andere Hunde gefährde.

§ 6 Verhinderung, Verspätung, geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt

6.1 Kann die Ausbildung wegen Erkrankung oder Verhinderung des für die Hundeschule tätigen Ausbilders, aufgrund extremer Wetterverhältnisse oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht stattfinden, wird die Ausbildung in Abstimmung mit dem/den betroffenen Kunden zum frühestmöglichen Zeitpunkt ggfs. auch im Rahmen einer anderen Ausbildungsgruppe nachgeholt.

6.2 Erscheint ein Kunde nicht oder erheblich verspätet zur Einzelausbildung, besteht der Vergütungsanspruch der Hundeschule in voller Höhe fort. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die – teilweise – versäumte Ausbildung nachgeholt oder die Ausbildung um den Zeitraum der Verspätung versetzt nachgeholt wird. Im Falle des Nichterscheinens des Kunden gilt dies nicht, wenn der Kunde die Teilnahme an der Ausbildung 24 Stunden vor dessen Beginn absagt oder der Kunde sein Nichterscheinen z.B. wegen Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird die versäumte Ausbildung unter Berücksichtigung der Kapazitäten und Auslastung der Hundeschule nachgeholt.

6.3 Die Hundeschule ist berechtigt, Gruppenausbildungen abzusagen, zu verschieben oder Ausbildungsgruppen zusammenzulegen, wenn nicht eine ausreichende Anzahl von Kunden zu der Ausbildung erscheint bzw. Kunden ihre Teilnahme absagen. Die Ausbildung wird unter Berücksichtigung der Kapazitäten und Auslastung der Hundeschule und des aktuellen Leistungsangebots nachgeholt.

6.4 Die Hundeschule ist berechtigt, Veranstaltungen bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Die Hundeschule wird unverzüglich die Absage den betroffenen Kunden mitteilen und den betroffenen Kunden die gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstatten. Gleiches gilt, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt ausfällt.

§ 7 Stornierung (Rücktritt) von Veranstaltungen durch den Kunden

7.1 Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt ist per e-mail an die e-mail-Adresse kontakt@4luckypaws.de zu erklären.

7.2 Im Fall des Rücktritts vom Vertrag schuldet der Kunde eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10 % der Teilnahmegebühr. Zusätzlich schuldet der Kunde eine Stornogebühr bei Rücktritt

a) bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn           30 % der Teilnahmegebühr

b) bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn           80 % der Teilnahmegebühr

c) weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr

Der Kunde ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer für Veranstaltungen zu benennen. Die Hundeschule ist berechtigt, den benannten Ersatzteilnehmer aus berechtigten Gründen abzulehnen.

Benennt der Kunde einen Ersatzteilnehmer oder findet die Hundeschule einen Ersatzteilnehmer, schuldet der Kunde im Fall des Rücktritts lediglich die Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10 % der Teilnahmegebühr.

§ 8 Haftung

8.1 Der Kunde nimmt auf eigenes Risiko an der Ausbildung und Veranstaltungen der Hundeschule teil.

8.2 Der Kunde haftet für alle von ihm und/oder seinem Hund während der Teilnahme an der Ausbildung und an Veranstaltungen verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Hund im Rahmen der Ausbildung auf Weisung der Hundeschule ableint.

8.3 Die Haftung der Hundeschule ist, soweit sich aus den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, ausgeschlossen. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erstermöglichen und auf die der Vertragspartner vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Hundeschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet die Hundeschule nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und begrenzt auf den Wert der Gegenleistung des Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.4 Die hier in § 8 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

8.5 Der Kunde stellt die Hundeschule von Schadensersatzansprüchen Dritter, die den Kunden während der Ausbildung oder bei Veranstaltungen begleiten, frei. Die Freistellung gilt nicht in den Fällen von Abs. (3) Sätze 2 und 3.

§ 9 Verwendung von Bildmaterial durch die Hundeschule, Erstellung von Bildmaterial durch den Kunden

9.1 Die Hundeschule ist berechtigt, Bild- oder Tonaufnahmen, die von der Hundeschule oder in ihrem Auftrag während der Ausbildung oder bei Veranstaltungen von Kunden und/oder Hunden gefertigt werden, zur Darstellung des Ausbildungs- und Veranstaltungsangebots auf der Internetpräsenz https://4luckypaws.de/ zu veröffentlichen oder für Fachpublikationen, Fachbücher, Lehr- und Schulungsunterlagen oder zu Werbezwecken zu verwenden, es sei denn, der Kunde widerspricht dieser Nutzung von Bild- oder Tonaufnahmen durch Erklärung in Textform.

9.2 Der Kunde darf von Ausbildungen und Veranstaltungen Bild- oder Tonaufzeichnungen auf welchem Speichermedium auch immer nur nach vorheriger Zustimmung der Hundeschule in Textform anfertigen.

§ 10 Urheberrecht

Sämtliche Unterlagen, Arbeitspapiere, Konzepte, Anleitungen, Handouts etc. der Hundeschule, die dem Kunden im Rahmen und aus Anlass der Teilnahme an Ausbildungen und Veranstaltungen ausgehändigt oder zugänglich gemacht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist ausschließlich für private Zwecke des Kunden erlaubt. Sämtliche Rechte im Sinne von § 15 UrhG – z.B. Vervielfältigung, Verbreitung, Wiedergabe durch Bild- und Tonträger etc. – stehen ausschließlich der Hundeschule zu. Dem Kunden sind sämtliche Verwertungshandlungen im Sinne von § 15 UrhG untersagt.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen und der zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossene Vertrag hiervon unberührt.

11.2 Die gesetzlichen Bestimmungen zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendung zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.